
Die Veräußerung von Betriebsvermögenskomplexen im Bereich von § 16 EStG oder von privaten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Bereich des § 17 EStG geschieht in der Praxis häufig gegen besondere Veräußerungspreisformen. Gerade zur aktuellen Zeit ist die Veräußerung von Betriebsvermögenskomplexen ein häufiges Thema. Daher ist es wichtig, die relevanten Folgen zu kennen, um so sicher zu beraten und unterstützen zu können. Naturgemäß lauern hier viele Fehlerquellen. Mit unserem aktuellen Themen-Special können Sie diese Fehler vermeiden.
Das beinhaltet das Themen-Special:
Vollständig gestundete oder in Ratenleistungen zu erbringende Veräußerungspreise
Leibrenten als Veräußerungspreis
Zeitrenten/Versorgungsraten als Veräußerungspreis
Besondere Veräußerungspreisformen bei Verwertungen von Teilbetrieben und im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen
Überblick über die Rechtsfolgen
„Die Veräußerungstatbestände des § 16 EStG und des § 17 EStG gehören zu den bedeutendsten Vorschriften des Einkommensteuerrechts. Regelmäßig werden hierbei Gewinne in nicht unerheblicher Höhe realisiert. Zu einer Verschärfung der ohnehin schon diffizilen Anwendung dieser Normen kommt es dann, wenn zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber besondere Entgeltformen getroffen werden (z.B. Tilgungsraten, Leibrenten, Versorgungsraten). Wurde hierbei keine explizite Verzinsung vereinbart, kommt es ggf. dennoch zu weiteren steuerlichen Konsequenzen in Gestalt von Einkünften nach den §§ 20 und 22 EStG. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Abzinsung einer Gesamtforderung in ihren Barwert bzw. Tilgungsanteil und ihren Zinsanteil sind daher in der täglichen Praxis der steuerberatenden Berufe und der Finanzvverwaltung unerlässlich, um alle Rechtsfolgen solcher Sachverhalte dem Grunde und der Höhe nach zutreffend ziehen zu können.“
Manuel Edinger ist als Dozent an der Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz in Edenkoben und als Autor im Bereich Einkommensteuerrecht sowie Bewertungsrecht/Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht tätig
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Angela Kather, Steuerfachwirtin, Vorstand bei Valtaxa, Bubenreuth
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